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   KG, 17.01.2007 - (2/5) 1 Ss 448/06 (73/06)   

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https://dejure.org/2007,8410
KG, 17.01.2007 - (2/5) 1 Ss 448/06 (73/06) (https://dejure.org/2007,8410)
KG, Entscheidung vom 17.01.2007 - (2/5) 1 Ss 448/06 (73/06) (https://dejure.org/2007,8410)
KG, Entscheidung vom 17. Januar 2007 - (2/5) 1 Ss 448/06 (73/06) (https://dejure.org/2007,8410)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 246 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 03.04.2006 - 1 Ss 329/05

    Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung: Voraussetzungen des

    Auszug aus KG, 17.01.2007 - 1 Ss 448/06
    Zur Beantwortung der Frage, ob auf Freispruch durchzuentscheiden ist, kann das Revisionsgericht neben den Urteilsgründen auch den sonstigen Akteninhalt berücksichtigen (im Anschluss an KG, Beschluss vom 03.04.2006 - [5] 1 Ss 329/05 [12/06]).

    Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin geht dabei von der (durch seinen Beschluß vom 3. April 2006 - (5) 1 Ss 329/05 (12/06) = NStZ-RR 2006, 276 = StraFo 2006, 413) überholten Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 21. Juli 1999 - (5) 1 Ss 338/98 (62/98) - in jener Sache hatte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin (damals: Staatsanwaltschaft bei dem Kammergericht) bereits die jetzige, geänderte Auffassung des Senats vertreten) aus, wonach die Frage, ob noch weitere relevante Feststellungen getroffen werden können, allein nach den Gründen des angefochtenen Urteils, nicht hingegen auch nach dem Akteninhalt zu beantworten ist.

  • BayObLG, 22.09.1989 - RReg. 4 St 200/89

    Zeugnisverweigerungsrecht; Ehegatten; Scheinehe

    Auszug aus KG, 17.01.2007 - 1 Ss 448/06
    Da das der Angeklagten zur Last gelegte Vergehen nur vorsätzlich (§ 15 StGB) begangen werden kann, müssen die Urteilsgründe Tatsachen für die Annahme darlegen, dass beide Ehegatten die ausländerrechtlich erhebliche Erklärung mit dem Wissen abgeben, mindestens ein Ehepartner werde die eheliche Lebensgemeinschaft nicht aufnehmen oder fortsetzen (vgl. BayObLG Beschluss vom 22. September 1989 - RReg 4 St 200/89 -).
  • KG, 21.07.1999 - 1 Ss 338/98
    Auszug aus KG, 17.01.2007 - 1 Ss 448/06
    Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin geht dabei von der (durch seinen Beschluß vom 3. April 2006 - (5) 1 Ss 329/05 (12/06) = NStZ-RR 2006, 276 = StraFo 2006, 413) überholten Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 21. Juli 1999 - (5) 1 Ss 338/98 (62/98) - in jener Sache hatte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin (damals: Staatsanwaltschaft bei dem Kammergericht) bereits die jetzige, geänderte Auffassung des Senats vertreten) aus, wonach die Frage, ob noch weitere relevante Feststellungen getroffen werden können, allein nach den Gründen des angefochtenen Urteils, nicht hingegen auch nach dem Akteninhalt zu beantworten ist.
  • KG, 22.07.2009 - 1 Ss 181/09

    Strafbarkeit der Anmeldung bei eBay unter falschem Namen

    Zum anderen kann das Revisionsgericht - allein zu dem Zweck zu entscheiden, ob die Sache zurückverwiesen werden muss oder auf Freispruch durchentschieden werden kann - den Akteninhalt berücksichtigen (vgl. KG NStZ-RR 2006, 276; StraFo 2007, 245 = NStZ-RR 2007, 246 [Ls]).
  • BGH, 29.06.2016 - 1 StR 24/16

    Freispruch eines psychiatrischen Gutachters vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs

    Angesichts dieser Umstände hat der Senat im konkreten Fall keinen Anlass gesehen, zur Prüfung dieser Frage den gesamten Akteninhalt ergänzend heranzuziehen (vgl. hierzu näher BGH, Urteil vom 7. März 1995 - 1 StR 523/94, StV 1996, 81; KG, Beschlüsse vom 3. April 2006 - (5) 1 Ss 329/05 (12/06), NStZ-RR 2006, 276 und vom 17. Januar 2007 - (2/5) 1 Ss 448/06 (73/06), StraFo 2007, 245; Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt, 59. Aufl., § 354 Rn. 3).
  • OLG Koblenz, 29.12.2011 - 1 Ss 213/11

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen: Sexuelles Verhältnis zwischen einem

    Als Lehrer im vierten Berufsjahr kann er auch noch keine die Annahme eines Obhutsverhältnisses nahelegende Leitungsfunktion innegehabt haben, was durch den Akteninhalt (zu dessen Berücksichtigung bei der Entscheidung nach § 354 Abs. 1 StPO siehe KG v. 17.01.2007 - 1 Ss 448/06 - StraFo 2007, 245) bestätigt wird.
  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 424/19

    Verurteilung der ehemaligen AfD-Vorsitzenden wegen fahrlässigen Falscheids

    Eine weitere Strafbarkeit ist weder nach den Urteilsausführungen noch nach dem sonstigen Akteninhalt ersichtlich (vgl. hierzu näher BGH, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 StR 24/16, BGHSt 61, 208; Urteil vom 7. März 1995 - 1 StR 523/94, StV 1996, 81; KG, Beschlüsse vom 3. April 2006 - (5) 1 Ss 329/05 (12/06), NStZ-RR 2006, 276 und vom 17. Januar 2007 - (2/5) 1 Ss 448/06 (73/06), StraFo 2007, 245).
  • OLG Hamm, 18.03.2014 - 5 RVs 5/14

    Anforderungen an die Gewaltausübung im Rahmen der Nötigung nach § 177 StGB

    Denn auch unter Auswertung des Akteninhalts, dessen sich der Senat für die Entscheidung der Frage, ob auf Freispruch durchentschieden werden kann oder ob die Sache zurückzuverweisen ist, ergänzend bedienen darf (vgl. dazu: KG Berlin, NStZ-RR 2006, 276 f. m.w.N.; KG Berlin, NStZ-RR 2007, 246 ; OLG Köln, NJW 1979, 729, 730; a.A.: Hanack, in: LR, StPO , 25. Aufl., § 354 Rn. 2; Kuckein, in: KK, StPO , 5. Aufl., § 354 Rn. 3; offengelassen in: BGHR StPO § 354 Abs. 1 Freisprechung 1), sind weitere Feststellungen, die eine Verurteilung tragen könnten, nicht zu erwarten.
  • KG, 29.11.2010 - 1 Ss 424/10

    Brandanschlag auf Auto: Kammergericht hebt Freispruch auf

    Bei der dem Senat in vorliegender Konstellation gestatteter Berücksichtigung des Akteninhalts (vgl. KG NStZ-RR 2006, 276 ; StraFo 2007, 245 = NStZ-RR 2007, 246 [Ls]) - ergibt sich, dass die Ausschöpfung der vorhandenen Beweismittel weitergehende und genauere Feststellungen erlaubt.
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